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Ambulantes Wohnen

Das Angebot einer ambulanten Wohnversorgung (Betreutes Wohnen) richtet sich an Menschen mit geistigen, körperlichen, psychischen und / oder mehrfachen Behinderungen, die zwar keine 24 Std. Betreuung (stationäre Versorgung) benötigen, in ihrem Alltagsleben allerdings auf lebenspraktische und fachpädagogische Unterstützung angewiesen sind. Als länderübergreifende Einrichtung wendet sich das Betreute Wohnen sowohl an Menschen aus der Stadt Bremerhaven als aus dem südlichen Teil des Landkreises Cuxhaven (Altkreis Wesermünde). Aktuell nutzen 98 Menschen mit Behinderungen das Angebot einer ambulanten Wohnbetreuung in Einzelwohnungen oder unseren Wohngemeinschaften (Stand 01/07).

Im ambulanten Wohnbereich gestaltet die Arbeit innerhalb der Stadt Bremerhaven nach einem Personalschlüssel von 1:8 (brutto). Innerhalb des Landkreises Cuxhaven existieren derzeit vier verschiedene Bedarfsstufen auf Basis von Fachleistungsstunden (zwei bis acht Stunden brutto / pro Woche).
Das multiprofessionelle Team der ambulanten Wohnbetreuung besteht aus qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Fachrichtungen: Dipl.- Sozialpädagogen, Dipl.- Behindertenpädagogen und Dipl.- Psychologen. Die Wohnbetreuung fördert und unterstützt die aktive Mitwirkung der zu betreuenden Menschen bei den Aufgaben, die sich im Rahmen der individuellen Betreuungsziele ergeben.


z.B. Hilfestellung bei der Haushaltsführung und Einrichtung, beim Einkauf, bei Behördenangelegenheiten, der Erledigung des Schriftverkehrs usw.

z.B. beim Umgang mit Finanzen, beim Aufbau oder Erhalt beruflicher Tätigkeiten, bei der Tagesstrukturierung, in Krisensituationen usw.

z.B. Angebote zur aktiven Freizeitgestaltung und zur Erweiterung des sozialen Umfelds durch das Angebot von vielfältigen Freizeitveranstaltungen durch den Wohnbereich. Ein wichtiger Baustein dieses Angebotes ist der Treffpunkt "Kleines Amtsgericht".

z.B. bei der Notwenigkeit von ärztlicher, medikamentöser oder pflegerischer Versorgung.
Das Betreute Wohnen bietet die Möglichkeit der Betreuung in der eigenen Wohnung, in Wohnungen gemeinsam mit dem Lebenspartner bzw. der eigenen Familie oder in Wohngemeinschaften.
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