Sie befinden sich hier: Startseite / Begleitender Sozialer Dienst
Begleitender Sozialer Dienst
Persönliche Ansprechpartner für diese Rubrik finden Sie hierDer Begleitende Soziale Dienst und der Psychologische Dienst sind eingebunden in den Rehabilitationsauftrag der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Aufgabenbereiche des Begleitenden Sozialen und des Psychologischen Dienstes umfassen den Schwerpunkt der sozialen und beruflichen Eingliederung sowie der Förderung mit der Zielsetzung der beruflichen Integration auf den ersten Arbeitsmarkt.
Ein wesentlicher Teil ist deshalb die Organisation und Durchführung von begleitenden Maßnahmen, die den Menschen in den Werkstätten die notwendigen Basiskompetenzen vermitteln, damit sie für sich eine berufliche Perspektive entwickeln können. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit der Werkstattleitung erforderlich, um die gemeinsamen Förderziele zur beruflichen Rehabilitation zu erreichen. Grundsatz dieses gemeinsamen Auftrages ist die Hilfe zur Selbsthilfe.
Aufgaben des Begleitenden Sozialen Dienstes
Zusammenarbeit mit den Abteilungen der Elbe- Weser- Werkstätten
Anleitung und Unterstützung der Gruppenleiterinnen
Planung und Durchführung von arbeitsbegleitenden Maßnahmen zum Erhalt und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt
Aufnahmeverfahren bei Eingliederung
Fachausschußvorbereitung und Durchführung
Dokumentation und Lernzielkontrollen der Maßnahmen zur Rehabilitation
Organisation und Durchführung von Begleitmaßnahmen zur beruflichen Bildung
Außerbetriebliche Kontakte und Kooperation mit den Einrichtungen zur Versorgung der Menschen mit BehinderungDer Psychologische Dienst der Werkstätten oder: Der Weg in die Werkstätten der EWW
Im Üsychologischen Dienst der Werkstätten ist eine Dipl. Psychologin eingesetzt. Ein Schwerpunkt ist die fachliche Präsenz für die Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedarfen an Beratung und unterstützenden Gesprächen. Sie haben so die Möglichkeit, im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gemeinsam mit den GruppenleiterInnen zu reflektieren und gemeinsam die zukünftig zu erreichenden Ziele zu definieren. In diesem Prozeß ist eine oftmals individuelle Hilfe erforderlich, die zur Umsetzung beitragen kann. Besonders der Aufnahmeprozeß und die Begleitung der zunächst durchzuführenden Eingangsverfahren sind ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben. Die Vereinbarung eines Erstgespräches und die damit einhergehenden Informationen, die in diesem Gespräch vermittelt werden, können einen ersten Eindruck vermitteln, ob die Beschäftigung in der Werkstatt ein sinnvoller Schritt auf dem beruflichen Weg in Richtung erster Arbeitsmarkt sein kann. Aber auch die Sicherheit, die der Arbeitsplatz in der WfbM vermitteln kann, ist ein hilfreicher Faktor in der beruflichen Rehabilitation.
Die fundierte fachliche Beratung der unterschiedlichen Möglichkeiten in enger Kooperation mit dem Arbeitsamt sind eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration.
Die Durchführung des Eingangsverfahrens und die damit verbundene Unterweisung in die möglichen Arbeitsbereiche ermöglichen es dem Interessierten, sich einen Überblick zu verschaffen und eine für sich richtige Entscheidung im Bereich der beruflichen Rehabilitation zu treffen.
In dem Prozeß der beruflichen Bildungsmaßnahme ist die Reflexion mit dem Psychologischen Dienst gegeben, so daß die kontinuierliche Überprüfung der Rehabilitationsziele die Garantie für das Gelingen der Maßnahme ist.
Die persönlichen Gespräche mit den Beschäftigten unter Einbeziehung aller beteiligten Personen gewährleisten die Umsetzung des gemeinsamen rehabilitativen Auftrages unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen.
















